Seit 1934 Qualitätsfahrschule aller Klassen
Herzlich willkommen in unserer Fahrschule REKORD
Theoriepläne hier
 
Office open: Dienstag & Donnerstag 13 Uhr - 18 Uhr
Sie finden uns in der Schloßstr. 93 - 12163 Berlin-Steglitz  (U-Bahn Rathaus Steglitz) direkt neben Woolworth
 
Eingang zum Hof. Die Fahrschule befindet im hinteren Gebäude.
 

Tel.: +49 (0)30 7 91 23 93
Fax: +49 (0)30 79 70 62 07
Mobil: +49 (0)177 / 563 05 60

mail: fahrschule-rekord@gmx.de

www.fahrschule-rekord.de


Eingang Hofansicht

Eingang Straßenansicht
wir freuen uns auf Ihren Besuch
das Rekord Team
  Ab sofort kann die Fahrerlaubnis auch in der Fahrschule (ohne Termin beim Bürgeramt) beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen sind mitzubringen: Info

Andreas Thielke
alle Klassen
  Angela Müller
Büro
Info
Informationen zu interessanten Aktionen

 
Motorrad fahren (125ccm) mit Klasse B    siehe "News"
Klasse B Schlüsselzahl 196 (Schulung nur auf Fahrzeugen mit Schaltung)
Die Kosten des Schulungskurses betragen 600,00 €
 
Klasse B Prüfung und Fahrstunden auf Automatikfahrzeugen    siehe "News"
Klasse B Schlüsselzahl 197 (ab April 2021)
Die Kosten des Schulungskurses betragen 600,00 €
 
Führerschein mit 17 (begleitendes Fahren)
Die Anmeldung erfolgt genauso wie bei allen anderen Führerscheinklassen. Nach bestandener Prüfung gibt es eine vorläufige Bescheinigung, die sie zum fahren mit einer Begleitperson berechtigt.
Mit dem 18 Lebensjahr erhalten sie dann die unbefristete Fahrerlaubnis.
Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahre.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17 Geburtstag abgelegt werden.
Voraussetzungen der Begleitpersonen:
  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt
  • freiwillige Einweisung der Begleitpersonen in der Fahrschule
Anmeldung nur in Begleitung beider Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsberechtigten mit Vollmacht. Die Beleitpersonen werden sofort mit eingetragen werden. Bitte den Führerschein nicht vergessen. Für jede Begleitperson fällt eine einmalige Gebühr von 5,- € an. Begleitpersonen können auch nachträglich eingetragen werden.
 
Fahrschulwechsel
  • Sie sind unzufrieden ?
  • Sie sehen kein Vorankommen ?
  • Es stehen keine freien Termine zur Verfügung ?
  • oder sonstige Unstimmigkeiten ?
  • mitunter löst ein Fahrschulwechsel alle Probleme.
Kommen sie einfach zu uns in die Fahrschule. Wir beraten sie gerne.
  • Wir übernehmen die bis zu diesem Zeitpunkt bereits absolvierten Theoriestunden und Sonderfahrten. Geleistete Fahrstunden werden berücksichtigt.
  • Bei bereits bestandener *theoretischer Prüfung führen wir die Ausbildung bis zur praktischen Prüfung fort. Zögern sie also nicht zu lange.
  • Wir kümmern uns auch um ihre *Papiere, die von sie von Ihrer alten Fahrschule benötigen. Sie müssen den Weg zur alten Fahrschule nicht selbst gehen.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.  * Der Antrag behält nach bestandener theoretischer Prüfung 1 Jahr Gültigkeit. * Ihre Fahrschule ist verpflichtet Ihnen diese Papiere auszustellen.
 
 
 
 
 
 
 
preis
Preisliste (Ausbildung & weitere Kosten) ** neue Preise ab 01.09.2023

der Grundbetrag (Anmeldung) beinhaltet den theoretischen Unterricht sowie sonstige Leistungen der Fahrschule.
 
Klassen: B / Automatik  BE A A2 A1
Grundbetrag: 220,00 120,00 220,00 220,00 220,00
Grundbetrag (Aufstieg Motorrad):     120,00 120,00  
           
Übungseinheiten á 45 min: 47,50 55,00 50,00 50,00 50,00
Sonderfahrten á 45 min: 52,50 60,00 55,00 55,00 55,00
           
Prüfung Praxis: 170,00 170,00 190,00 190,00 190,00
           

Grundbetrag (kombinierte Ausbildung): B und A 340,00
   
Klasse B96 (Anhänger) 600,00
Fahrerschulung B196 (125 ccm Motorrad) s. "News" 600,00
Fahrerschulung B 197 (Automatik Aufhebung) "News" 600,00

Grundausbildung (die Anzahl der Fahrstunden ist immer abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers)
 
Lehrmaterial (abgestimmt auf den theoretischen Unterricht)
Paket - Buch + Onlinezugang (inkl. App) Klasse B 55,00
Paket - Buch + Onlinezugang (inkl. App) Klasse B + A 85,00
Paket - Buch + Onlinezugang (inkl. App) Klasse A / A2 /A1 55,00
Paket - Buch + Onlinezugang (inkl. App) Klasse C / D 85,00

Zusätzlich anfallende Gebühren bei den Prüfstellen: TÜV / DEKRA:
Klassen Theoretische Prüfung: Praktische Prüfung Prüfdauer
B 24,99 129,83 55 min
BE / ----   129,83 55 min
A / A2 7 A1 24,99 162,67 70 min
A / A2 Aufstieg / ----   141,13 60 min

!! Praktische Prüfungen können erst nach vollständig bezahlter Prüfgebühr bestellt werden.

Nach bestandener theoretische Prüfung kann die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
***Zahlung der Prüfgebühren: Info
 
 
 
 
ausb
Ausbildung

Der Schulungsraum: Hier erlernen Sie das Verkehrsverständnis, Verkehrsschilder -und Regeln, die Grundlage um später erfolgreich die Prüfung zu bestehen.
der aktuelle Theorieplan
 
bitte Kurse beachten und rechtzeitig anmelden.

Vorgeschriebener theoretischer Unterricht: Klasse B
  • 12 x 90 min Grundstoff
  •   2 x 90 min klassenspezifischer Stoff
Vorgeschriebener theoretischer Unterricht: Klasse A
  • 12 (6) x 90 min Grundstoff
  •   4 x 90 min klassenspezifischer Stoff

Voraussetzungen zur praktischen Ausbildung (bitte beachten)
Für die Fahrschüler der Kl. B
zum fahren sind Sandalen und "high-heels" denkbar ungeeignet, sie dürfen auch zur praktischen Prüfung nicht getragen werden.
bitte bringen Sie sich zu den Fahrstunden festes Schuhwerk, z.b. Turnschuhe mit.
 
Für die Fahrschüler der Kl. A/A2 u. A1
Ab 2014 wird für Fahrschüler eine vollständige Motorradschutzbekleidung vorgeschrieben, dazu gehören Helm, Schuhe, Hose, Jacke & Handschuhe.
Helm, Jacke & Handschuhe  können von der Fahrschule für die ersten Stunden gestellt werden. Es ist auf jeden Fall besser eigene Kleidung zu tragen, da die genau passt. Nach der Prüfung ist man dann sofort gut ausgerüstet.
Die Kleidung kann, bei Bedarf, in der Fahrschule verbleiben, so spart man sich den lästigen Transport.
 
 
 
pru
Prüfungen

Theoretische Prüfung:
Die theoretische Führerscheinprüfung ist auch mit Üben verbunden, dafür bekommen Sie in der Fahrschule das passende Lehrmaterial.  Die Kenntnis von Straßenschildern, Verkehrsregeln und der Straßenverkehrsordnung ist die Basis für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Das Ziel ist dabei aber nur eine bestandene Prüfung sondern die Vermittlung von Wissen und grundlegenden Regeln, so dass Sie sich in der Praxis rundum sicher fühlen. Vor der theoretischen Prüfung machen sie in unserer Fahrschule einen Vortest.
Am Tag der Prüfung sollten Sie gut ausgeschlafen und fit zur Prüfungsstelle kommen.
Für die theoretische Prüfung ist kein Termin erforderlich. Die Öffnungszeiten der Prüfstellen TÜV / DEKRA erfahren Sie in der Fahrschule. Die Gebühren können Vorort (bar oder EC) gezahlt werden. Bitte gültigen Ausweis / Pass mitbringen
 
Die theoretische Prüfung kann der Fahrschüler erst ablegen, wenn ...
  • der Prüfauftrag vom Landesamt Berlin vorliegt.
  • das Mindestalter erreicht ist
    (frühestens 3 Monate vorher)
  • der vorgeschriebene theoretische Unterricht komplett besucht wurde.
  • die Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt hat

Praktische Prüfung:
Für die praktische Prüfung ist ein Termin erforderlich, dieser wird von der Fahrschule bestellt.
Die praktische Führerscheinprüfung ist für jeden Fahrschüler immer etwas Besonderes, deswegen sollte sie gut vorbereitet sein.
Am Tag der Prüfung sollten Sie als Fahrschüler/in:
  • Ausgeschlafen, fit und gesund sein
  • Ihre Brille/Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen nicht vergessen
  • Personalausweis oder Reisepass und wenn schon vorhanden, den Führerschein nicht vergessen
  • Keine alkoholischen Getränke, starke Medikamente zu sich nehmen
  • Sich von kleinen Fehlern nicht verunsichern lassen
Die praktische Prüfung kann der Fahrschüler ablegen, wenn ...
  • das Mindestalter erreicht ist
    (frühestens 1 Monate vorher)
  • die theoretische Prüfung bestanden ist.

***Zahlung der Prüfgebühren: Info
Klassen: Prüfdauer in Minuten 2022
B 55
BE 55
A / A2 70
A1 60
A / A2 Aufstieg 60
amt
Anmeldung der Fahrerlaubnis (Behörde)

NEU !!! Ab sofort
kann die Anmeldung zur Fahrerlaubnis auch in der Fahrschule erfolgen. Ohne Terminvergabe und Wartezeiten beim Bürgeramt.
Erforderliche Unterlagen sind mitzubringen:
  • Aktuelle Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Erste-Hilfe-Kurs
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
Bei begleitendem Fahren (B17) muss eine erziehungsberechtigte Person und eventuelle weiter Bebleitpersonen zur Anmeldung dabei sein.
Erforderliche Unterlagen der Begleitpersonen sind mitzubringen:
  • Führerschein
  • Personalausweis oder (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
Gebühren:
Alle Klassen:  44.70 Euro  zzgl. 5,10 Euro Direktversand des Führerscheins
Klasse BF17:  52,70 Euro  zzgl. 5,10 Euro Direktversand des Führerscheins und 5,10 Euro pro begleitender Person.
 
Nach der Anmeldung in der Fahrschule muss der Führerschein beim Bürgeramt beantragt werden. Sie werden auf dem Bürgeramt auch nach der Prüfstelle gefragt, es gibt  die DEKRA  und den TÜV. Sie können diese frei wählen, allerdings kann die Prüfstelle nach dem Antrag nicht mehr geändert werden.
Fragen Sie in der Fahrschule nach, wenn sie unsicher sind.
 
 
Die Bearbeitungszeit für den Antrag liegt in der z. Z. bei 6-8 Wochen. Mit der Ausbildung könne sie sofort anfangen und die Zeit der Bearbeitung nutzen.
Bitte denken Sie an die folgenden Unterlagen:
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Persönliche Vorsprache ist erforderlich Personalausweis oder Pass 1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel unten als Link
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule und Prüfstelle entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe:
Abweichend gilt nach § 19 Abs. 3 FeV folgende Regelung für besondere Berufsgruppen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
  • ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  • ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  • eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt."

Die Übergangfrist für die Anerkennung der Unterweisung über die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ ist am 21.10.2017 abgelaufen. Bei erneuter Antragstellung ist in jedem Fall eine Teilnahmebescheinigung der „Erste-Hilfe-Schulung“ vorzulegen.

 
Sehtestbescheinigung:
  • Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
  • Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
  • Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link Funktions- und Leistungstest
  • Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E. Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link Führungszeugnis
  • Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig, 13,- €). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
 
 
 
kfz
unsere Schulungsfahrzeuge

Die Ausbildung findet immer auf den neusten Fahrschulwagen statt, ausgestattet mit vielen nützlichen Extras. Wir bilden auf Schaltwagen und Automatik aus.
Unsere Motorräder sind alle mit ABS ausgestattet.
VW Tiguan (2019)  SEAT Ateca Automatik
Klasse A Kawasaki ER 6n (2016) VW Polo IQ
Klasse A1 Honda CB125 (2016) Klasse A2 Honda CB 500 (2016)
neu
Wichtige Änderungen zur Fahrerlaubnis

(April 2021) Klasse B mit Schlüsselzahl 197 Voraussetzungen:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
  •  
    (Januar 2020) Klasse B mit Schlüsselzahl 196 Voraussetzungen:
    (Schulung nur auf Fahrzeugen mit Schaltung, kein Automatik Roller)

    Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  • der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
  • der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  • zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.
  • Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

    Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

    Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes.

    Die Gebühr beträgt 37,30 Euro
     
    (März 2019) § 19 Schulung in Erster Hilfe:
    (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
    Seit dem 10.03.2019 gilt diese Reglung auch für Fahrerlaubniserweiterungen.
    Die Gleichstellung der alten "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (6 Stunden), ist nicht mehr gültig.
    Wer im Besitz einer alten Fahrerlaubnis ist, und eine Erweiterung beantragen möchte, muss einen neuen Erste-Hilfe Kurs absolvieren (Ausnahmem: siehe *2 *3
    (2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
    (3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht

    wer ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tier-medizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens odereine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt."

     
    Das neue EU-Recht:
    Der Führerschein der Kl. C/ CE ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf verlängert werden.
    Voraussetzung: Eine erneute ärztliche Untersuchung. Verlängerung bei der Führerscheinstelle beantragen (keine Prüfung).
    Bearbeitungszeit 4 - 6 Wochen. Also rechtzeitig beantragen. Nach Ablauf der Frist, ist das ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis. Sie können jedoch bis 2 Jahre nach Ablauf die Verlängerung beantragen. Nac den Führerschein neu erwerben.
     
     
     
     
    angst
    Fahrangst

    Viele kleine Informationen für Menschen die seit längerer Zeit ihren Führerschein besitzen, aber nie oder selten in den Genuss des Fahrens kamen.
    Für alle diese Menschen gibt es die Möglichkeit in unserer Fahrschule ein paar Auffrischungsstunden zu nehmen.
    Endlich wieder neue Motivation und Spaß am Autofahren ...
     
    Mitunter kommen sie aus einem Dorf oder einer kleineren Stadt mit wenig Verkehr. Sie haben Angst sich in dem Berliner Verkehrsgetümmel zurecht zu finden. Mit etwas Übung haben sie ihre Angst schnell überwunden. Es stärkt das Selbstbewusstsein und hebt die Lebensqualität. Auch im Beruf ist man flexibler. Haben Sie MUT und machen Sie den ersten Schritt, den schon sehr viele Menschen vor Ihnen bei REKORD getan haben. Wir bemühen uns noch viel Interessantes zu diesem Thema für Sie zusammen zu stellen
    Den Führerschein besitze ich, bin aber noch nie oder lange nicht mehr gefahren ...
    Dieses Problem kennen viele Führerscheinbesitzer.
    Man ist 18 Jahre geworden, für den Führerschein hat das Geld noch gereicht, aber dann.... Auto....zu teuer.
    Die Eltern fragen ??? Nein .. mit unserem Auto fährst du noch nicht. Schön .. denkt man sich, wie soll man denn so Fahrpraxis bekommen. Der Freund oder die Freundin haben doch ein Auto, aber die fahren auch lieber selber. Die Jahre vergehen, heiraten Kinder u.s.w. und plötzlich fällt einem ein, dass man ja einen Führerschein besitzt. Das Auto des Partners muss herhalten, aber man fühlt sich nicht so recht wohl bei dem Gedanken so lange nicht gefahren zu sein.
    Was kann man machen ? Partner sind bei diversen Übungen immer recht ungeduldig. Was ist mit den Fahrlehrern? Die sind doch immer so geduldig und wissen wie es in einem aussieht. Also schnell ins Internet  www.fahrschule-rekord.de  geschaut.  Und was sieht man, Fahrlehrer geben auch Auffrischungsstunden. So ein paar Fahrstunden mit etwas Hilfe an seiner Seite sind nicht schlecht. Nicht lange überlegt Stunden gebucht und los geht´s. Und so stellt man plötzlich fest, dass es mit professioneller Hilfe leichter fällt sich im Straßenverkehr zurecht zu finden. Schnell ist man wieder fit und fragt sich, warum man nicht schon früher auf diese Idee kam.
    Aber egal, Hauptsache man hat wieder Spaß und ein sicheres Gefühl beim Auto zu fahren.
    Möchten sie lieber einen Schaltwagen oder einen Automatikwagen fahren?
    Schön, dass Sie den Mut gefunden und Entschluss gefasst haben bei uns ein paar Übungsstunden zu nehmen. Diese Autos stehen Ihnen zur Verfügung um Ihren Plan in die Tat umzusetzen. Egal ob Schaltwagen oder Automatik.
    Ein tolles Gefühl wieder zu fahren ...
    Es ist soweit, endlich wieder alleine hinter dem Lenkrad. Keine Angst mehr vor den dicken Brummies. Autobahnen, kleine enge Strassen und Parklücken stellen sich nicht mehr als unüberwindbares Hindernis dar. Auch dem Feierabendverkehr sieht man nicht mehr mit Schrecken entgegen. Und dann erst der Urlaub, da kann auch der Partner mal ein Nickerchen im Auto machen. Es doch viel entspannender sich bei längeren Autofahrten abwechseln zu können. Mit dem neuen Gefühl der Sicherheit und Ruhe ist es wirklich ein tolles Gefühl durch die Landschaft zu fahren. Durch dieses Selbstbewusstsein, lässt es einen auch völlig kalt, wenn andere Autofahrer hupen und drängeln. Man kann eigentlich nur jedem raten diesen Weg zu gehen.
    Der Mensch und sein Auto ...
    Mensch und Auto sind schon zwei schwierige Dinge. Trotzdem haben Mensch und Auto viel gemeinsam. Ein Herz, Blut, Wasser, Verdauungsorgane, Augen und gewisse Teile um sich fort zu bewegen. Zugegeben das aufrechte Fortbewegen ist dem Auto nicht gegeben, aber in Sachen Geschwindigkeit ist es dem Menschen haushoch überlegen. Auch muss es seinen Durst stillen. Ohne Nahrung kommt auch so ein Auto nicht lange aus. Sie sehen, es gibt doch viele Ähnlichkeiten. Eigentlich sollte der Mensch das Auto beherrschen. Oft ist es umgekehrt, das Auto beherrscht den Menschen. Irgendwie braucht man sich aber auch gegenseitig.
    Das Auto kommt ohne den Menschen nicht so recht von der Stelle, der Mensch ohne das Auto schon, aber viel umständlicher. So ein Auto kann ohne seinen Menschen nicht leben. Manche Menschen können aber auch ohne ihr Auto nicht leben und möchten es am liebsten überall hin mitnehmen. Es wird gehätschelt, umsorgt und gepflegt, kurz man tut einfach alles für sein Auto.
    Autos sind einigen Menschen gegenüber nicht immer so freundlich. Sie bereiten ihnen ein unsicheres Gefühl, sind laut und oft viel zu schnell. Das kommt davon, das diese Menschen sich viel zu wenig mit dem Auto beschäftigen. Lernen sie es erst einmal besser kennen, merken sie schnell, das so ein Auto doch ein toller Weggefährte und recht umgänglich ist. Zu dieser Erkenntnis gelangen Menschen durch engagierte Fahrlehrer. Diese vermitteln zwischen Auto und Mensch. Oft ist es ein schwieriger Weg, letztendlich siegt aber doch der Mensch und dann ist er mit dem Auto ein wirklich tolles Team.
    Das Alter ....
    ... spielt überhaupt keine Rolle. Man kann in jedem Alter Spaß & Freude am fahren haben.
    Mitunter kommt es vor, dass man aus verschiedenen Gründen erst wieder in der zweiten Lebenshälfte fahren möchte oder muss. Kein Problem, man hat es nicht verlernt, es ist nur ein wenig vergraben. Mit ein paar Fahrstunden hat man das einstmals erworbene Wissen schnell wieder auf Vordermann gebracht. Mitunter ist es auch hilfreich ein paar theoretische Stunden in der Fahrschule zu besuchen. 
    Ein kleiner Ruck und ein Anruf in der Fahrschule genügt. Damit ist der erste Schritt in die wiedererworbene Selbstständigkeit getan. Mit den ersten Übungsstunden kommt dann auch die Freude wieder. Das Gefühl wieder teilzuhaben hebt schnr>
    Also nicht lange überlegen, greifen sie zum Telefon oder kommen einfach mal vorbei.
    2006 - Autor A. Müller
    press
    Impressum

    Fahrschule Rekord
    Schloßstr. 93
    12163 Berlin
    Inhaber: Andreas Thielke

    Andreas Thielke
    St-Nr.:20/558/61705

     
    Kontakt
    Mail:      fahrschule-rekord@gmx.de
    Fon:      +49(0)30 791 23 93
    Mobil:    +49(0)177 60 30 567
     
    Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten / LABO
    Puttkamerstr. 16 - 18  10958 Berlin
     
    Ausbildungsfahrlehrer: Andreas Thielke
    Ausbildungsfahrlehrerin: Alexandra Bredow
     
     
    Copyright by Fahrschule-Rekord
    Das Copyright aller Fotos liegt ausnahmslos (soweit nicht anders gekennzeichnet) bei Fahrschule Rekord.
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    DSGVO Datenschutz

    legende
    Legende

    * Schnupperstunden:
    Auf Grund der Corona Situation, sind theoretische Schnupperstunden im Moment noch nicht möglich.

    kein Problem, man will ja schließlich wissen, ob man sich in der Fahrschule wohlfühlt.
    Also einfach mal eine theoretische Schnupperstunde mitmachen.
    Bei späterer Anmeldung wird diese Stunde natürlich angerechnet

     

    ** Kurzzeitausbildung:
    Auf Grund der Corona Situation, ist eine Kurzeitausbildung im Moment noch nicht möglich.

    (Ausbildung bei täglichem Unterricht in 2 - 3 Wochen möglich). Unterricht nach Absprache 6 Tage in der Woche theoretischer Unterricht & Fahrstunden. Auch ideal für Schichtarbeiter.

     

    *** Überweisung der Prüfgebühren:
    Die Gebühren müssen min. 1 Woche vor der Prüfung überwiesen werden.
    Die Prüfstellen nehmen zur Zeit keine Bar -oder Kartenzahlung an.

     

      DEKRA:
    Zahlungsempfänger:
    IBAN:
    BIC:
    Kreditinstitut:
    Zahlunggrund:

    Dekra Automobil GmbH
    DE26 5001 0060 0007 7406 04
    PBNKDEFF
    Postfach Frankfurt
    Name, Vorname, Bewerbernummer
         
      TÜV:
    Zahlungsempfänger:
    IBAN:
    BIC:
    Kreditinstitut:
    Zahlunggrund:

    TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
    DE07 3708 0040 0983 4832 01
    DRESDEFF370
    Commerzbank
    Name, Vorname, Bewerbernummer (6stellig)