Klasse C / CE
min Euro Euro Euro
C CE C+CE
Grundbetrag 200,00 80,00 250,00
Std á 45 46,00 51,00
Unterweisung am Fahrzeug 45 46,00 51,00
Sonderfahrten:
BAB 45 51,00 54,00
Überlandfahrt 45 51,00 54,00
Nachtfahrt 45 51,00 54,00
Vorstellung zur Prüfung (komplett) 130,00 130,00
Teilprüfung (Abfahrkontrolle) 50,00
Teilprüfung (verbinden / trennen) 60,00
Teilprüfung (fahren) 100,00 100,00

Klasse C 1/ CE1
min Euro Euro Euro
C1 CE1 C1+CE1
Grundbetrag 240,00 90,00 280,00
Std á 45 70,00 80,00
Unterweisung am Fahrzeug 45 70,00 70,00
Sonderfahrten:
BAB 45 80,00 85,00
Überlandfahrt 45 80,00 85,00
Nachtfahrt 45 80,00 85,00
Vorstellung zur Prüfung (komplett) 170,00 170,00
Teilprüfung (Abfahrkontrolle) 70,00
Teilprüfung (verbinden / trennen) 80,00
Teilprüfung (fahren) 130,00 130,00

Klasse D/DE + D1/D1E
min Euro Euro
D/D1 DE/D1E
Grundbetrag 250,00 80,00
Std á 45 50,00 55,00
Unterweisung am Fahrzeug 45 50,00 55,00
Sonderfahrten:
BAB 45 55,00 60,00
Überlandfahrt 45 55,00 60,00
Nachtfahrt 45 55,00 60,00
Vorstellung zur Prüfung (komplett) 130,00 130,00
Teilprüfung (Abfahrkontrolle) 50,00
Teilprüfung (verbinden / trennen) 60,00
Teilprüfung (fahren) 100,00 100,00
Preise: 
Kl. C/CE + D/DE - D1/D1E als Berufsausbildung Umsatzsteuerfrei.
Kl. C1 +C1E  inkl. 19% MwSt

Ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten Voraussetzung.
Um den Führerschein ( C o. C1) zu erwerben, ist es erforderlich den Führerschein der Kl. B (3) zu besitzen, bzw. sich bei uns in der PKW Ausbildung zu befinden und "kurz" vor der Prüfung stehen.
Den Führerschein ( CE o. C1E) zu erwerben setzt voraus, den Führerschein der Kl. ( C o. C1) zu besitzen, oder sich in der Ausbildung zu befinden.
Mindestalter 18 Jahre.
Gewerbliche Güterbeförderung: Bis 21 Jahre max. 7.5t zG

Das neue EU-Recht:

Der Führerschein der Kl. C/ CE ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf verlängert werden.
Voraussetzung: Eine erneute ärztliche Untersuchung. Verlängerung bei der Führerscheinstelle beantragen (keine Prüfung).
Bearbeitungzeit 4 - 6 Wochen. Also rechtzeitig beantragen.
Nach Ablauf der Frist, ist das ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis. Sie können jedoch bis 2 Jahre nach Ablauf die Verlängerung beantragen. Nach diesen 2 Jahren müssen Sie den Führerschein neu erwerben.

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